Die IHK-Prüfung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ist bundeseinheitlich und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Beide müssen bestanden sein, damit der Abschluss anerkannt wird. Diese Seite erklärt den Gesamtaufbau, die Bewertung, die Fristen und die wichtigsten Regeln rund um die Prüfung.
Der Gesamtaufbau
Die Prüfung ist in zwei Blöcke gegliedert:
Schriftliche Prüfung: Mehrere Klausuren zu den Handlungsbereichen, typischerweise zwei bis drei Klausuren an unterschiedlichen Tagen innerhalb einer Woche. Jede Klausur dauert 90 bis 150 Minuten.
Mündliche Prüfung: Eine Präsentation und ein anschließendes situationsbezogenes Fachgespräch, zusammen etwa 45 Minuten. Sie findet vier bis sechs Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt.
Die Reihenfolge ist fest: Erst schriftlich, dann mündlich. Nur wer den schriftlichen Teil bestanden hat, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Die schriftliche Prüfung
Die schriftlichen Klausuren sind als Situationsaufgaben aufgebaut. Jede Klausur beginnt mit einer Fallbeschreibung: Eine Einrichtung wird eingeführt (Art, Größe, Team, Rahmenbedingungen), eine konkrete Situation wird geschildert (zum Beispiel eine geplante Personalveränderung, eine Qualitätsprüfung, eine Kostenverhandlung). Darauf folgen mehrere Teilaufgaben, die verschiedene Aspekte der Situation beleuchten.
Typische Teilaufgabentypen:
- Berechnungsaufgaben: Pflegesatzkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung, Investitionsrechnung, Personalbedarfsermittlung.
- Analyseaufgaben: Analyse eines betrieblichen Ablaufs, Bewertung einer Kennzahl, Einordnung einer Rechtsfrage.
- Entscheidungs- und Empfehlungsaufgaben: Vorschlag einer Vorgehensweise, Begründung einer Entscheidung, Abwägung von Alternativen.
- Argumentationsaufgaben: Position zu einer Reform oder einer ethischen Frage, Bewertung eines Sachverhalts aus mehreren Perspektiven.
Die Klausuren sind anspruchsvoll, weil sie Wissen und Anwendung gleichzeitig verlangen. Lehrbuchwissen allein reicht nicht. Details zu den schriftlichen Klausuren und zu Prüfungsstrategien auf der Seite Schriftliche Prüfung.
Die mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung ist als situationsbezogenes Fachgespräch aufgebaut. Der Kandidat wählt einige Zeit vor dem Termin aus zwei oder drei Themenvorschlägen eines aus, bereitet eine Präsentation vor und tritt damit zum Termin an.
Die Präsentation dauert etwa 15 Minuten. Darin stellt der Kandidat das gewählte Thema vor, analysiert die Situation, zeigt Lösungswege und begründet eine Empfehlung. Im anschließenden Fachgespräch (etwa 20 bis 30 Minuten) stellen die Prüfer Fragen: zum präsentierten Thema, zu verwandten Bereichen, zu hypothetischen Abwandlungen der Ausgangssituation.
Die mündliche Prüfung verlangt nicht nur Fachwissen, sondern auch Präsentationsfähigkeit und Reaktionsvermögen unter Druck. Details auf der Seite Mündliche Prüfung.
Bewertung
Die Bewertung beider Teile folgt einem einheitlichen Notensystem mit 100 Punkten pro Klausur oder Prüfungsteil. Die Umrechnung in Noten folgt der IHK-Regelung:
- 92-100 Punkte: sehr gut (1)
- 81-91 Punkte: gut (2)
- 67-80 Punkte: befriedigend (3)
- 50-66 Punkte: ausreichend (4)
- 30-49 Punkte: mangelhaft (5)
- 0-29 Punkte: ungenügend (6)
Als bestanden gilt eine Prüfung ab 50 Punkten. Die Gesamtnote setzt sich aus den gewichteten Einzelnoten aller Prüfungsteile zusammen.
Die schriftlichen Klausuren werden jeweils von zwei unabhängigen Prüfern korrigiert. Bei starken Abweichungen entscheidet eine dritte Bewertung. Die mündliche Prüfung wird von der anwesenden Prüfungskommission direkt bewertet.
Zulassung und Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung läuft direkt bei der zuständigen IHK. Die Fristen liegen typischerweise sechs bis zehn Wochen vor dem Prüfungstermin. Mit der Anmeldung werden die formalen Zulassungsvoraussetzungen geprüft: abgeschlossene Ausbildung, einschlägige Berufspraxis, gegebenenfalls Nachweise für den Quereinstieg.
Die Prüfungsgebühren liegen zwischen 450 und 700 Euro je nach IHK und decken beide Prüfungsteile ab. Sie werden mit der Anmeldung fällig und sind bei einem Rücktritt vom Termin nicht in vollem Umfang erstattungsfähig.
Wiederholung bei Nichtbestehen
Wer einen oder mehrere Prüfungsteile nicht besteht, kann diese im nächsten regulären Prüfungszeitraum wiederholen – also etwa sechs Monate später. Die bereits bestandenen Teile bleiben gültig, solange sie innerhalb der zulässigen Geltungsfrist (zwei Jahre ab erster Prüfung) wiederholt werden.
Eine Wiederholung ist maximal zweimal möglich. Wer auch beim dritten Versuch scheitert, kann die Prüfung grundsätzlich nicht mehr ablegen – eine sehr seltene Situation, aber formal vorgesehen.
Häufige Fragen
Je nach Prüfungsteil und Jahrgang zwischen 10 und 25 Prozent. Die mündliche Prüfung hat eine etwas niedrigere Durchfallquote als die schriftliche, weil sie individueller ablaufen kann.
Einen nicht programmierbaren Taschenrechner und eine unkommentierte Gesetzestextsammlung. Weitere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Die letzten zwei bis drei Monate vor der Prüfung sind intensiv. Zusätzlich zu den normalen Lehrgangszeiten sollten 10 bis 15 Wochenstunden für Vorbereitung einkalkuliert werden.
Die schriftlichen Termine sind fest und bundesweit einheitlich. Bei Krankheit zählt eine ärztlich attestierte Prüfungsunfähigkeit als "nicht angetreten", nicht als "nicht bestanden". Die mündlichen Termine sind innerhalb des Zeitfensters manchmal individuell verschiebbar.
Vier bis acht Wochen nach der mündlichen Prüfung. Für Bewerbungen reicht in der Zwischenzeit die vorläufige IHK-Bestätigung über das Bestehen.
Nächster Schritt
Wann die Prüfungstermine liegen und wie du deinen Lehrgang darauf ausrichtest, zeigt die Seite Prüfungstermine Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen.