Diese Seite gibt den Gesamtüberblick über die Struktur der Weiterbildung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie verbindet die drei Dimensionen Ablauf, inhaltliche Struktur und Prüfungsformen, damit du siehst, wie alles zusammenhängt. Für die Detailseiten zu einzelnen Themen findest du am Ende die jeweiligen Links.
Die Grundstruktur der Weiterbildung
Die Weiterbildung ist zweistufig aufgebaut: eine Lehrgangsphase zur Vermittlung der Inhalte und eine Prüfungsphase bei der IHK. Beide zusammen bilden die Weiterbildung.
Der Lehrgang ist nicht vorgeschrieben, aber praktisch unverzichtbar. In seinen Präsenzphasen, Selbstlernphasen und Gruppenarbeiten wird der gesamte Prüfungsstoff erarbeitet und geübt. Die Dauer beträgt berufsbegleitend 18 bis 24 Monate, in Vollzeit 6 bis 9 Monate.
Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer abgenommen, die Aufgaben kommen bundeseinheitlich von der DIHK-Bildungs-GmbH. Sie findet zweimal pro Jahr statt – Frühjahr und Herbst – und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die sieben Handlungsbereiche
Der Stoffkanon ist in sieben Handlungsbereiche gegliedert, die in der Prüfungsverordnung festgelegt sind. Jeder Handlungsbereich bildet einen Teil der schriftlichen Prüfung ab.
Betriebliches Management: Grundlagen der Unternehmensführung in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Organisation, Planung, Entscheidungsprozesse, Betriebsformen, Unternehmensziele.
Finanzierung, Steuerung und Leistungsabrechnung: Spezifische Finanzierungsformen im Sektor (Fallpauschalen, Pflegesätze, Leistungsvereinbarungen, Versichertenbeiträge), Abrechnung mit Krankenkassen und Pflegekassen, Kostenrechnung, Controlling.
Personalmanagement: Personalplanung, Personalgewinnung, Personalführung, Personalentwicklung, Arbeitsrecht, Mitarbeiterbeurteilung, Konfliktmanagement.
Qualitätsmanagement: Grundlagen des Qualitätsmanagements, spezifische QM-Systeme für Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Audits, kontinuierliche Verbesserung, Dokumentationsanforderungen.
Sozial- und Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen: Struktur des deutschen Gesundheits- und Sozialsystems, Reformdebatten, europäische Einflüsse, Träger und Akteure.
Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen: SGB V, SGB XI, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, Grundzüge von Renten- und Unfallversicherung, Datenschutz im Gesundheitswesen.
Marketing und kundenorientiertes Handeln: Besonderheiten des Marketings im Gesundheits- und Sozialsektor, Kommunikation mit verschiedenen Zielgruppen, Beschwerdemanagement, Angehörigenarbeit.
Die Handlungsbereiche sind bewusst breit angelegt. Kein Bereich wird im Lehrgang in voller Tiefe behandelt, aber jeder soll ein handhabbares Grundverständnis vermitteln. Details zu den einzelnen Themen findest du auf der Seite Inhalte der Weiterbildung.
Die Prüfungsform
Die IHK-Prüfung besteht aus zwei Teilen.
Der schriftliche Teil umfasst mehrere Klausuren zu den Handlungsbereichen. Die genaue Anzahl und Dauer hängt von der Prüfungsverordnung ab, typischerweise sind es zwei bis drei Klausuren von 90 bis 150 Minuten Dauer. Die Klausuren sind als Situationsaufgaben aufgebaut: Eine Ausgangssituation aus einer typischen Einrichtung wird beschrieben, dann folgen mehrere Teilaufgaben mit Analyse, Berechnung, Argumentation und Empfehlung. Details dazu auf der Seite Schriftliche Prüfung.
Der mündliche Teil besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch. Die Präsentation dauert etwa 15 Minuten, das Fachgespräch etwa 20 bis 30 Minuten. Thematisch beziehen sich beide auf eine betriebliche Situation, die der Kandidat vorab auswählt und ausarbeitet. Die Prüfer können Fragen aus allen Handlungsbereichen stellen. Details zur mündlichen Prüfung auf der Seite Mündliche Prüfung.
Beide Teile werden getrennt bewertet, aber beide müssen bestanden sein, damit die Prüfung insgesamt als bestanden gilt.
Der typische Zeitplan
Ein berufsbegleitender Lehrgang beginnt etwa 20 bis 24 Monate vor der geplanten Prüfung. Die Struktur sieht typischerweise so aus:
Monate 1-6: Einstieg in die grundlegenden Themen (Betriebswirtschaft, Recht), erste Teilprüfungen im Lehrgang.
Monate 7-14: Vertiefung der spezifischen Handlungsbereiche (Personal, Qualitätsmanagement, Finanzierung, Politik). Erste Probeklausuren.
Monate 15-18: Intensivphase, Wiederholung und Prüfungssimulation. In dieser Phase wird auch die eigene Präsentation für die mündliche Prüfung vorbereitet.
Monate 19-22: Schriftliche Prüfung, danach Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, dann mündliche Prüfung.
Monate 23-24: Warten auf das Zeugnis, Bewerbungsphase, Wechsel in die neue Position.
Alternative Formate
Das berufsbegleitende Format ist nicht die einzige Variante. Alternative Wege sind:
Vollzeitlehrgang: 6 bis 9 Monate konzentriertes Lernen. Geeignet für Menschen, die eine Lernpause einlegen können oder zwischen zwei Positionen stehen.
Fernlehrgang: 24 bis 30 Monate Selbststudium mit Online-Tutorien und gelegentlichen Präsenzphasen. Maximal flexibel, dafür höhere Selbstdisziplin nötig.
Hybride Formate: Kombinationen aus Online-Modulen und Präsenzphasen, die in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Sie bieten Flexibilität und gleichzeitig direkten Kontakt zu Dozenten und Lerngruppen.
Prüfungsvorbereitung als eigener Abschnitt
Die letzten drei bis vier Monate vor der Prüfung verdienen eine eigene Nennung, weil sie eine eigene Logik haben. In dieser Phase wird weniger Neues gelernt und mehr wiederholt, geübt und unter Prüfungsbedingungen trainiert. Gute Lehrgänge bieten in diesem Zeitraum Probeklausuren, Präsentationssimulationen und Einzel-Feedback an.
Wer diese Phase systematisch nutzt, geht deutlich sicherer in die Prüfung als jemand, der "einfach weiterlernt, bis es soweit ist". Die Prüfung verlangt nicht nur Wissen, sondern auch die Fähigkeit, es unter Zeitdruck abzurufen und in strukturierte Antworten zu gießen.
Häufige Fragen
Nein, der Lehrgang ist als Gesamtpaket angelegt. Teile können manchmal im Selbststudium abgedeckt werden, aber die formale Präsenz ist nicht reduzierbar.
Durchschnittlich anspruchsvoll. Die Durchfallquote liegt je nach Prüfungsteil und Jahrgang zwischen 10 und 25 Prozent.
Formal nein – die Aufgaben kommen bundeseinheitlich. Die Organisation vor Ort (Räume, Zeitpunkte, Prüferauswahl) ist regional unterschiedlich.
Der bestandene Teil bleibt gültig. Nur der nicht bestandene Teil muss im nächsten regulären Prüfungszeitraum wiederholt werden.
Nein. Der Lehrgang dient der Vorbereitung, die Prüfung wird unabhängig von ihm bewertet.
Nächster Schritt
Welche Inhalte die Weiterbildung konkret abdeckt und wie sie in typischen Lehrgängen strukturiert sind, zeigt die Seite Inhalte der Weiterbildung Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen.